In Kürze
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis gewerblicher Unternehmen, das bei den Amtsgerichten geführt wird. Es macht wichtige Rechtsverhältnisse von Unternehmen offiziell bekannt.
Definition
Das Handelsregister erfasst Einzelkaufleute sowie Unternehmen des Handelsstandes. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht im Bezirk des örtlichen Landgerichts — bei Einzelkaufleuten richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz der Handelsniederlassung, bei Gesellschaften nach dem Sitz der Hauptniederlassung.
Das Register ist in zwei Abteilungen unterteilt:
- Abteilung A (HRA): Einzelkaufleute, OHG, KG, GmbH & Co. KG sowie die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
- Abteilung B (HRB): GmbH, AG, KGaA sowie der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
Genossenschaften werden nicht im Handelsregister, sondern in einem eigenen Genossenschaftsregister eingetragen, das ebenfalls bei den Amtsgerichten geführt wird.
Das Registergericht prüft vor jeder Eintragung, ob alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind — etwa ob der Firmenname zulässig ist, ob das erforderliche Stammkapital vorhanden ist und ob notwendige Genehmigungen vorliegen. Erst nach Zahlung eines Kostenvorschusses wird die Eintragung vorgenommen.
Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben: Eine noch nicht eingetragene Tatsache kann einem gutgläubigen Dritten grundsätzlich nicht entgegengehalten werden. Alle Eintragungen werden veröffentlicht — üblicherweise in einer regionalen Tageszeitung und im Bundesanzeiger.
Das Register ist öffentlich zugänglich. Jede Person kann Einsicht nehmen oder gegen eine Gebühr einen Handelsregisterauszug beim zuständigen Amtsgericht anfordern.