Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das rechtlich relevante Angaben über Kaufleute und Handelsgesellschaften erfasst. Es schafft Transparenz und Rechtssicherheit im kaufmännischen Geschäftsverkehr.

In Kürze

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das rechtlich relevante Angaben über Kaufleute und Handelsgesellschaften erfasst. Es schafft Transparenz und Rechtssicherheit im kaufmännischen Geschäftsverkehr.

Definition

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das rechtserhebliche Tatsachen über Einzelkaufleute und Handelsgesellschaften in strukturierter Form festhält. Rechtsgrundlage sind insbesondere §§ 8, 9 HGB (Handelsgesetzbuch).

Die Führung erfolgt durch Registergerichte bei den Amtsgerichten in elektronischer Form. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht im Bezirk des örtlichen Landgerichts — bei Einzelkaufleuten nach dem Sitz der Handelsniederlassung, bei Gesellschaften nach dem Sitz der Hauptniederlassung.

Das Register ist in zwei Abteilungen unterteilt:

  • Abteilung A (HRA): Einzelkaufleute, OHG, KG, GmbH & Co. KG sowie die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
  • Abteilung B (HRB): GmbH, AG, KGaA sowie der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

Genossenschaften werden nicht im Handelsregister eingetragen, sondern in einem eigenen Genossenschaftsregister, das ebenfalls bei den Amtsgerichten geführt wird.

Das Registergericht prüft vor jeder Eintragung, ob alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind — etwa ob der Firmenname zulässig ist, ob das erforderliche Stammkapital vorhanden ist und ob notwendige Genehmigungen vorliegen. Erst nach Zahlung eines Kostenvorschusses wird die Eintragung vorgenommen.

Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben: Eine noch nicht eingetragene Tatsache kann einem gutgläubigen Dritten grundsätzlich nicht entgegengehalten werden. Alle Eintragungen werden veröffentlicht — üblicherweise in einer regionalen Tageszeitung und im Bundesanzeiger.

Das Register ist öffentlich zugänglich. Jede Person kann Einsicht nehmen oder gegen eine Gebühr einen Handelsregisterauszug beim zuständigen Amtsgericht anfordern. In der Praxis dient das Handelsregister der Information von Geschäftspartnern über Haftung, Vertretung und Rechtsform.

Das Handelsregister begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Unternehmensgründung oder Geschäftsbefugnis. Vom Unternehmensregister unterscheidet es sich durch seinen engeren Anwendungsbereich.

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