In Kürze
Humanisierung der Arbeit bezeichnet alle betrieblichen Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung von Arbeitsbedingungen – körperlich wie psychisch. Ziel ist der Schutz von Gesundheit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten.
Definition
Humanisierung der Arbeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für betriebliche Maßnahmen, die Arbeitsbedingungen und Arbeitsorganisation menschengerecht ausgestalten. Der Begriff ist weit gefasst und schließt technische, organisatorische sowie soziale Gestaltungen innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse ein.
Auf der einen Seite geht es um den Abbau körperlicher Belastungen – etwa durch übermäßigen Lärm, Staub oder schädliche Gase am Arbeitsplatz. Auf der anderen Seite umfasst der Begriff auch Maßnahmen gegen psychische Belastungen, zum Beispiel durch einen belastenden Führungsstil oder Konflikte innerhalb von Arbeitsgruppen.
Humanisierung der Arbeit liegt vor, wenn Arbeitsbedingungen objektiv belastungsmindernd und entwicklungsfördernd ausgestaltet sind. Maßgeblich ist die tatsächliche Auswirkung auf Arbeitsabläufe, Arbeitsumgebung und betriebliche Interaktion – nicht das subjektive Empfinden einzelner Beschäftigter.
Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – regelt den Schutz von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – gibt dem Betriebsrat Mitspracherechte bei der Arbeitsgestaltung
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung bestimmter Konzepte der Humanisierung der Arbeit besteht nicht. Abzugrenzen ist der Begriff von individueller Arbeitszufriedenheit als rein subjektivem Empfinden.