In Kürze
Herstellkosten sind alle Kosten, die bei der Produktion eines Produkts entstehen. Sie sind ein zentraler Begriff der betrieblichen Kostenrechnung und kleiner als die Selbstkosten, weil Verwaltungs- und Vertriebskosten nicht enthalten sind.
Definition
Herstellkosten umfassen sämtliche Kosten, die direkt oder indirekt mit der Herstellung eines Produkts zusammenhängen. Sie werden mithilfe verschiedener Kalkulationsverfahren ermittelt — welches Verfahren ein Unternehmen nutzt, hängt von seiner Größe, seinen Produktionsverfahren und seiner Produktpalette ab.
Grundsätzlich setzt sich die Berechnung aus zwei Kostenarten zusammen:
- Einzelkosten — lassen sich einem Produkt direkt zuordnen, z. B. Fertigungsmaterial (Materialeinzelkosten) und Fertigungslöhne (Fertigungseinzelkosten) sowie besondere Werkzeug- oder Modellkosten (Sondereinzelkosten der Fertigung).
- Gemeinkosten — können Produkten nicht direkt zugerechnet werden und werden über einen Betriebsabrechnungsbogen auf Kostenstellen verteilt. Aus dem Verhältnis zu einer Bezugsgröße ergibt sich ein prozentualer Zuschlagsatz, auch Kalkulationssatz genannt.
Herstellkosten sind stets geringer als die Selbstkosten eines Produkts, weil Verwaltungs- und Vertriebskosten darin nicht enthalten sind. In den Gemeinkosten können jedoch sogenannte kalkulatorische Kosten enthalten sein.
Kostenrechnerische vs. bilanzielle Herstellungskosten: Von den betriebswirtschaftlichen Herstellkosten sind die bilanziellen Herstellungskosten zu unterscheiden. Diese dienen der Bewertung von fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie aktivierbarer Eigenleistung in der Bilanz. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind:
- § 255 HGB — handelsrechtliche Bewertung der Herstellungskosten; ermöglicht seit der Ergänzung durch Abs. 2a auch die Aktivierung von Entwicklungskosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände (in Verbindung mit § 248 Abs. 2 HGB).
- R 6.3 EStR — steuerrechtliche Regelung zur Bewertung der Herstellungskosten.
Nach aktueller Rechtslage sind die Mindest-Herstellungskosten nach Handels- und Steuerrecht im Wesentlichen gleich, da Gemeinkosten in beiden Fällen einbezogen werden müssen.