Heterogene Güter

In Kürze

Heterogene Güter bezeichnen wirtschaftlich unterschiedliche Produkte mit ähnlichem Verwendungszweck. Sie sind nur eingeschränkt austauschbar und werden von Nachfragern als verschieden wahrgenommen.

Definition

Heterogene Güter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet wirtschaftliche Güter, die trotz gleicher Bedürfnisrichtung in ihren Eigenschaften strukturell voneinander abweichen.

Die Kernaussage liegt in der fehlenden vollständigen Austauschbarkeit aufgrund qualitativer, funktionaler oder gestalterischer Unterschiede.

Heterogene Güter liegen vor, wenn Produkte derselben Güterart aus Sicht der Nachfrager als ungleichartig festgelegt sind. Maßgeblich ist eine wahrnehmbare Differenzierung, die sich nicht allein auf Preisunterschiede beschränkt.

Die Einordnung erfolgt unabhängig von individueller Präferenz oder subjektiver Bewertung einzelner Marktteilnehmer. Heterogene Güter sind nicht gesetzlich definiert und ergeben sich aus ökonomischer Systematik.

Der Begriff begründet keinen rechtlichen Anspruch oder eine rechtliche Verpflichtung.

Abzugrenzen sind heterogene Güter von:

  • homogenen Gütern mit vollständig übereinstimmenden Eigenschaften

In der Praxis dient der Begriff der Analyse von Wettbewerbsverhältnissen und Nachfrageverhalten.