Hilfslohn

In Kürze

Der Hilfslohn ist der Lohn eines Arbeitnehmers, der nicht fest einer bestimmten Kostenstelle zugeordnet werden kann, weil er überall dort eingesetzt wird, wo Arbeitskraft gebraucht wird.

Definition

Als Hilfslohn bezeichnet man in der Kostenrechnung den Lohn von Mitarbeitern, die keine klar abgegrenzte Aufgabe an einem bestimmten Produkt oder einer bestimmten Abteilung erfüllen. Sie helfen stattdessen flexibel dort aus, wo Bedarf besteht — zum Beispiel beim Ein- und Ausladen von Waren, beim Einräumen von Regalen oder bei der Auslieferung.

Weil sich dieser Lohn nicht direkt einer einzelnen Kostenstelle zurechnen lässt, gilt er als Gemeinkosten. Er wird damit anders behandelt als der sogenannte Fertigungslohn, der direkt einem bestimmten Produkt oder Arbeitsschritt zugeordnet werden kann (Einzelkosten).

Wichtig: Entscheidend für die Einordnung als Hilfs- oder Fertigungslohn ist nicht die Art der Tätigkeit — also ob jemand Facharbeit oder einfache Hilfsarbeit leistet. Maßgebend ist allein, ob der Lohn direkt einer Kostenstelle zugerechnet werden kann oder nicht.