In Kürze
Das Haushaltsscheck-Verfahren ist ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt. Die Minijob-Zentrale übernimmt dabei viele Aufgaben, die sonst dem Arbeitgeber obliegen.
Definition
Wer eine Haushaltshilfe als Minijob beschäftigt, muss den sogenannten Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale einreichen – und zwar unverzüglich, sowohl bei Beginn als auch bei Beendigung der Beschäftigung. Das regelt § 28a Abs. 7 SGB IV.
Ein besonderer Vorteil dieses Verfahrens: Privathaushalte müssen keine Entgeltunterlagen führen (§ 28f Abs. 1 Satz 2 SGB IV) und keinen Beitragsnachweis einreichen. Die Minijob-Zentrale berechnet die anfallenden Abgaben selbst und informiert den Arbeitgeber vor den Fälligkeitsterminen über die zu zahlenden Beträge.
Die Minijob-Zentrale prüft außerdem, ob die Voraussetzungen für das Verfahren erfüllt sind – also ob es sich um haushaltsnahe Tätigkeiten handelt und die Verdienstgrenze eingehalten wird. Falls nicht, wird der Arbeitgeber aufgefordert, die Beschäftigung im regulären Verfahren anzumelden.
Für Arbeitnehmer wichtig: Die Minijob-Zentrale ist gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Inhalt der Meldung schriftlich mitzuteilen (§ 28h Abs. 3 Satz 3 SGB IV). Diese Bescheinigung über gemeldete Zeiten und Arbeitsentgelte wird mindestens einmal jährlich, spätestens bis zum 30. April, ausgestellt – bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich.
Arbeitgeber erhalten zusätzlich nach Ablauf des Kalenderjahres eine Bescheinigung für das Finanzamt (§ 28h Abs. 4 SGB IV), die den Zeitraum der Beitragszahlung sowie die Höhe des gezahlten Arbeitsentgelts und der Abgaben ausweist.
- § 28a Abs. 7 SGB IV – Meldepflicht beim Haushaltsscheck
- § 28f Abs. 1 Satz 2 SGB IV – Befreiung von der Entgeltunterlagenpflicht
- § 28h Abs. 3 SGB IV – Bescheinigungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer
- § 28h Abs. 4 SGB IV – Bescheinigung für das Finanzamt
- § 28i Satz 5 SGB IV – Zuständige Einzugsstelle
- § 28p Abs. 10 SGB IV – Keine Prüfung durch den Rentenversicherungsträger