Haushaltsscheck - Form und Inhalt

In Kürze

Der Haushaltsscheck ist ein Pflichtformular, das Privatpersonen als Arbeitgeber nutzen müssen, wenn sie eine geringfügige Beschäftigung im Haushalt anmelden. Er regelt Meldung, Änderungen und Abgaben für sogenannte Minijobs im Privathaushalt.

Definition

Wer eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigt, ist nach § 8a SGB IV verpflichtet, den Haushaltsscheck zu verwenden. Er gilt bei jeder Neuanmeldung einer solchen Beschäftigung und kann auch für Abmeldungen genutzt werden. Zur erstmaligen Nutzung muss der Arbeitgeber außerdem ein schriftliches SEPA-Basislastschriftmandat erteilen.

Der Haushaltsscheck enthält Angaben zu drei Bereichen:

  • Arbeitgeber: Name, Anschrift, Betriebsnummer, Steuernummer, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Beschäftigter: Name, Anschrift, Telefonnummer, Angaben zur Pauschalsteuer oder Steuer-Identifikationsnummer, Kennzeichnung einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, Angabe zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur freiwilligen Rentenversicherungspflicht
  • Beschäftigung und Entgelt: Beginn und/oder Ende der Beschäftigung, Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts in Euro oder Kennzeichnung eines schwankenden Entgelts

Ergänzend zum Haushaltsscheck gibt es den Halbjahresscheck. Er wird automatisch bereitgestellt, wenn der Arbeitgeber schwankende Arbeitsentgelte gemeldet hat. Der Arbeitgeber trägt darin die tatsächlichen Verdienste für jeden Monat eines Kalenderhalbjahres ein. Auch Monate ohne Zahlung – sogenannte Nullmonate – müssen mit dem Betrag 0,00 EUR angegeben werden, etwa bei unbezahltem Urlaub oder längerer Arbeitsunfähigkeit nach Ende der Entgeltfortzahlung.

Für nachträgliche Korrekturen oder Änderungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis steht der Änderungsscheck zur Verfügung. Damit können unter anderem Änderungen bei Name, Anschrift, Bankverbindung, Entgelthöhe oder Beschäftigungsende gemeldet werden. Er enthält zudem ergänzende Erläuterungen für den Arbeitgeber.