Hundesteuer

In Kürze

Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe für das Halten von Hunden. Sie dient ordnungspolitischen Zwecken und der Einnahmeerzielung.

Definition

Hundesteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine von Gemeinden erhobene örtliche Aufwandsteuer für das Halten von Hunden.

Die Steuer knüpft allein an das Innehaben eines Hundes im Gemeindegebiet an. Sie ist unabhängig von Nutzung, Gefährlichkeit oder wirtschaftlichem Ertrag des Tieres ausgestaltet.

Hundesteuer liegt vor, wenn eine kommunale Satzung eine wiederkehrende Geldleistungspflicht festlegt. Die Steuerpflicht entsteht regelmäßig mit Beginn der Hundehaltung und endet mit deren Aufgabe.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Artikel 105 Absatz 2a Grundgesetz (GG)
  • kommunales Satzungsrecht

Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach der jeweiligen Hundesteuersatzung der Gemeinde. Eine Zweckbindung der Einnahmen an tierbezogene Leistungen ist rechtlich nicht vorgeschrieben.

Abzugrenzen ist die Hundesteuer von:

  • Gebühren für konkrete Verwaltungsleistungen

In der Praxis dient die Hundesteuer der kommunalen Lenkung des Hundebestands und der allgemeinen Haushaltsfinanzierung.