In Kürze
Der Haushaltsscheck ist ein vereinfachtes Meldeverfahren für Privatpersonen, die eine Haushaltshilfe oder einen anderen Minijobber im eigenen Haushalt beschäftigen. Die Teilnahme ist für diese Art der Beschäftigung gesetzlich vorgeschrieben.
Definition
Wer in seinem Privathaushalt jemanden geringfügig beschäftigt, muss dies nicht über das übliche Meldeverfahren anzeigen, sondern nutzt den sogenannten Haushaltsscheck. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 28a Abs. 7 SGB IV. Das Formular kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
Nach Eingang des Haushaltsschecks prüft die zuständige Stelle, ob die Entgeltgrenzen für geringfügige Beschäftigung eingehalten werden. Auf Basis des gemeldeten Arbeitsentgelts werden dann automatisch alle fälligen Abgaben berechnet — dazu gehören Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zur Unfallversicherung, Umlagen sowie eine mögliche Pauschsteuer. Diese Beträge werden halbjährlich per Lastschrift vom Konto des Arbeitgebers eingezogen.
Ändert sich das Arbeitsentgelt dauerhaft oder schwankt es monatlich, muss ein neuer Haushaltsscheck ausgestellt werden. Bei gleichbleibendem Entgelt genügt ein einmaliger Haushaltsscheck mit entsprechender Kennzeichnung.
Steuerliche Förderung: Arbeitgeber, die das Haushaltsscheck-Verfahren nutzen, können ihre Einkommensteuer um 20 % der entstandenen Kosten reduzieren — bis zu einem Höchstbetrag von 510 Euro im Jahr. Grundlage ist § 35a Abs. 1 EStG. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung im eigenen Haushalt stattfindet und die Kosten nicht bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt wurden.
Wichtig: Das Haushaltsscheck-Verfahren ist für geringfügige Beschäftigungen mit haushaltsnahen Dienstleistungen im Privathaushalt verpflichtend. Eine Wahlmöglichkeit zwischen diesem und dem allgemeinen Meldeverfahren besteht nicht.