Haushaltsnahe Dienstleistungen

In Kürze

Haushaltsnahe Dienstleistungen erfassen bestimmte Tätigkeiten im privaten Haushalt mit steuerlicher Begünstigung. Sie betreffen entgeltliche Arbeiten, die räumlich dem Haushalt zugeordnet sind.

Definition

Haushaltsnahe Dienstleistungen ist ein steuerrechtlicher Begriff mit funktionaler Verankerung im Einkommensteuerrecht. Sie bezeichnen entgeltliche Tätigkeiten, die im privaten Haushalt oder zugehörigen Grundstück ausgeführt werden.

Der Tatbestand liegt vor, wenn die Leistung haushaltsbezogen, tatsächlich erbracht und unbar abgerechnet ist. Erfasst sind Pflege-, Betreuungs- und Handwerkerleistungen, soweit sie dem laufenden Haushalt dienen.

Die Leistungserbringung muss räumlich dem Haushalt zugeordnet und dem Steuerpflichtigen wirtschaftlich zuzurechnen sein. Begünstigt sind ausschließlich Arbeitskosten, nicht jedoch Material- oder Warenanteile der Rechnung.

Rechtsgrundlage ist insbesondere:

  • § 35a Einkommensteuergesetz (EStG)

Dieser sieht eine unmittelbare Steuerermäßigung vor. Haushaltsnahe Dienstleistungen begründen keinen Werbungskostenabzug oder Betriebsausgabenabzug außerhalb des § 35a EStG.

Abzugrenzen sind sie vom haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis durch das Fehlen eines Arbeitsvertrags. Die steuerliche Berücksichtigung ist betragsmäßig begrenzt und an formelle Nachweise geknüpft.

In der Praxis strukturieren haushaltsnahe Dienstleistungen die steuerliche Behandlung privater Unterstützungsleistungen im Haushalt systematisch.