Handwerk - Berufsausbildung

In Kürze

Die Berufsausbildung im Handwerk folgt klaren gesetzlichen Regeln: Wer ausbilden darf, wie die Ausbildung aufgebaut ist und wie sie mit der Gesellenprüfung abgeschlossen wird, ist in der Handwerksordnung geregelt.

Definition

Im Handwerk schließt der Lehrling seinen Berufsausbildungsvertrag mit dem Ausbildenden ab. Das ist meist der Handwerksbetrieb bzw. dessen Inhaber. Dieser muss persönlich geeignet sein — bestimmte Ausschlussgründe sind in § 21 Abs. 2 Handwerksordnung (HwO) festgelegt.

Die Person, die dem Lehrling die Kenntnisse und Fertigkeiten tatsächlich beibringt, heißt Ausbilder. Sie muss sowohl persönlich als auch fachlich geeignet sein. Fachliche Eignung liegt in der Regel vor, wenn die Meisterprüfung im jeweiligen Handwerk bestanden wurde oder eine gleichwertige Qualifikation nach § 22 HwO anerkannt ist. Oft sind Ausbildender und Ausbilder dieselbe Person — der Handwerksmeister.

Auch die Ausbildungsstätte muss geeignet sein. Fehlt es an bestimmten Voraussetzungen, können Teile der Ausbildung außerhalb des Betriebs stattfinden.

Alle Berufsausbildungsverhältnisse im Handwerk werden in die Lehrlingsrolle eingetragen, die von der zuständigen Handwerkskammer geführt wird.

Die Inhalte der Ausbildung richten sich nach staatlich anerkannten Ausbildungsordnungen, die vom Bundesministerium für Wirtschaft erlassen werden. Die Ausbildungsdauer beträgt mindestens zwei und höchstens drei Jahre. Was genau gelernt werden soll, beschreibt das Ausbildungsberufsbild; der Ausbildungsrahmenplan gibt vor, in welcher zeitlichen und sachlichen Reihenfolge die Inhalte vermittelt werden.

Die Ausbildung im Betrieb wird durch den Unterricht in der Berufsschule ergänzt — dieses Zusammenspiel nennt man Duales System.

Die Ausbildung endet mit der Gesellenprüfung. Diese wird von Prüfungsausschüssen abgenommen, die von der Handwerkskammer eingerichtet werden. Ein Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern — zusammengesetzt aus Meistern, Gesellen und Berufsschullehrern. Die Handwerkskammer ist außerdem für die berufliche Fortbildung im Handwerk zuständig.