Handwerk - Meisterprüfung

In Kürze

Die Meisterprüfung im Handwerk ist eine staatliche Prüfung, die nachweist, dass jemand einen Handwerksbetrieb selbstständig führen und Lehrlinge ausbilden kann. Nur wer sie bestanden hat, darf den Titel „Meister" in seinem Handwerk tragen.

Definition

Den Meistertitel in einem bestimmten Handwerk darf nur führen, wer die entsprechende Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat. Wer den Titel ohne bestandene Prüfung verwendet, riskiert ein Bußgeld.

Voraussetzungen für die Zulassung: Zur Meisterprüfung zugelassen wird nur, wer bereits eine Gesellenprüfung bestanden hat und danach mehrere Jahre praktisch als Geselle tätig war.

In der Prüfung wird festgestellt, ob der Prüfling in der Lage ist, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu leiten und Auszubildende ordnungsgemäß zu betreuen. Geprüft werden vier Bereiche:

  • Praktische Fähigkeiten: meisterhafte Ausführung der typischen handwerklichen Arbeiten
  • Fachtheorie: erforderliche fachtheoretische Kenntnisse des Handwerks
  • Betriebswirtschaft: kaufmännische und rechtliche Grundkenntnisse für die Betriebsführung
  • Pädagogik: berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse für die Ausbildung

Die Anforderungen und Prüfungsinhalte werden durch Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft festgelegt.

Abgenommen wird die Prüfung von Meisterprüfungsausschüssen, die als staatliche Prüfungsbehörden am Sitz der jeweiligen Handwerkskammer eingerichtet sind. Jeder Ausschuss besteht aus fünf Mitgliedern samt Stellvertretern, die von der zuständigen höheren Verwaltungsbehörde ernannt werden.