In Kürze
Eine Handwerkskammer ist eine öffentlich-rechtliche Institution, die die Interessen des Handwerks vertritt. Die Mitgliedschaft ist für bestimmte Gruppen im Handwerk gesetzlich vorgeschrieben.
Definition
Handwerkskammern sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die auf regionaler Ebene das Handwerk organisieren und fördern. In den alten Bundesländern gibt es insgesamt 45 solcher Kammern. Die übergeordnete Bundesorganisation ist der Deutsche Handwerkskammertag.
Für folgende Personengruppen besteht eine Pflichtmitgliedschaft:
- Selbstständige Handwerker
- Inhaber handwerksähnlicher Betriebe
- Handwerksgesellen
- Gewerbliche Handwerksauszubildende
Die Handwerkskammer wird durch drei Organe geleitet: die Vollversammlung, den von ihr gewählten Vorstand sowie verschiedene Ausschüsse. Die laufenden Geschäfte übernimmt der Hauptgeschäftsführer.
Zu den wichtigsten Aufgaben einer Handwerkskammer gehören:
- Allgemeine Interessenvertretung des Handwerks
- Erlass der Gesellen- und Meisterprüfungsordnung
- Erlass von Vorschriften zur Ausbildung
- Führung der Handwerker- und Lehrlingsrollen
- Bestellung von Sachverständigen
- Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Handwerker
- Unterhaltung von Gewerbeförderungsstellen
- Unterstützung von Handwerkern in Notlagen