In Kürze
Die Hypothek ist ein dingliches Sicherungsrecht an Grundstücken. Sie dient der Absicherung einer bestehenden Geldforderung.
Definition
Die Hypothek ist ein zivilrechtliches Sicherungsinstrument, das ein Grundstück belastet. Dadurch kann eine Forderung aus diesem Grundstück befriedigt werden.
Voraussetzung für die Hypothek ist das Bestehen einer konkret bestimmten, gesicherten Geldforderung. Ihr Bestand und Umfang hängen zwingend vom jeweiligen Bestand der gesicherten Forderung ab.
Die Belastung entsteht durch Einigung und Eintragung im Grundbuch. Forderung und Hypothek sind rechtlich untrennbar miteinander verbunden.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- § 873 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1113 BGB
Eine Übertragung der Hypothek ohne gleichzeitigen Forderungsübergang ist ausgeschlossen.
Abzugrenzen ist die Hypothek von der Grundschuld als nicht akzessorischem Grundpfandrecht.
In der Praxis dient die Hypothek der dinglichen Absicherung langfristiger Darlehensforderungen im Immobilienbereich.