Holdinggesellschaft

In Kürze

Die Holdinggesellschaft ist eine rechtlich selbständige Dachgesellschaft innerhalb eines Konzerns. Sie übt Kontrolle über Tochtergesellschaften aus, ohne selbst operativ tätig zu sein.

Definition

Die Holdinggesellschaft ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für eine rechtlich selbständige Muttergesellschaft. Sie hält Beteiligungen an abhängigen Unternehmen und beherrscht diese.

Eine Holdinggesellschaft liegt vor, wenn Stimmrechte oder gleichwertige Einflussmöglichkeiten eine einheitliche Leitung ermöglichen. Kennzeichnend ist die strukturelle Trennung zwischen der rechtlichen Selbständigkeit der Tochtergesellschaften und der wirtschaftlichen Konzernsteuerung.

Die Holdinggesellschaft übernimmt regelmäßig keine Produktions- oder Vertriebstätigkeiten. Sie erfüllt Finanzierungs-, Verwaltungs- oder Leitungsfunktionen.

Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung der Holdinggesellschaft besteht nicht. Sie wird konzernrechtlich eingeordnet.

Die Holdinggesellschaft begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Anspruch der Arbeitnehmer auf konzernweite Gleichbehandlung.

Abzugrenzen ist die Holdinggesellschaft von:

  • einer operativ tätigen Muttergesellschaft, die selbst unmittelbar am Markt Leistungen erbringt

In der Praxis beeinflusst die Holdinggesellschaft Zuständigkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und konzernbezogene Personalstrukturen.