In Kürze
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die beruflich erlangte Informationen über Rechtsverstöße melden. Es verpflichtet bestimmte Arbeitgeber zur Einrichtung sicherer Meldekanäle.
Definition
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es regelt den Schutz von Personen, die im beruflichen Kontext Informationen über bestimmte Rechtsverstöße melden oder offenlegen.
Kernaussage ist der Schutz vor Benachteiligungen infolge einer rechtmäßigen Meldung unter Einhaltung gesetzlicher Meldewege.
Das Gesetz greift, wenn die meldende Person Informationen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt hat.
Voraussetzung ist, dass die Meldung einen gesetzlich erfassten Verstoß betrifft und an eine interne oder externe Meldestelle erfolgt.
Geschützt sind insbesondere:
- Beschäftigte
- Auszubildende
- Bewerber
- weitere im Gesetz benannte Personengruppen
Rechtsgrundlage ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) als nationales Umsetzungsgesetz der europäischen Whistleblower-Vorgaben.
Das Hinweisgeberschutzgesetz begründet keinen Anspruch auf Begründung oder Verbesserung eines Arbeitsverhältnisses.
Abzugrenzen ist das Hinweisgeberschutzgesetz von:
- allgemeinen Maßregelungsverboten ohne spezialgesetzlichen Meldekontext
In der betrieblichen Praxis ist das Hinweisgeberschutzgesetz relevant für:
- Compliance-Strukturen
- interne Meldesysteme
- arbeitsrechtliche Schutzmechanismen