Hinzuverdienst bei Rentenbezug

In Kürze

Wer eine Rente bezieht und gleichzeitig arbeitet, muss je nach Rentenart bestimmte Hinzuverdienstgrenzen beachten. Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Regelungen, die je nach Art der Rente unterschiedlich ausfallen.

Definition

Der Hinzuverdienst bei Rentenbezug beschreibt, wie viel Geld Rentnerinnen und Rentner neben ihrer Rente durch Arbeit verdienen dürfen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Die Regeln hängen davon ab, welche Art von Rente bezogen wird.

Erwerbsminderungsrenten: Wer wegen eingeschränkter Arbeitsfähigkeit eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhält, darf nur bis zu einer bestimmten Grenze hinzuverdienen. Diese Grenze wird jährlich angepasst. Im Jahr 2025 gilt:

  • Volle Erwerbsminderungsrente: bis zu 19.661,25 Euro brutto im Jahr
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: bis zu 39.322,50 Euro brutto im Jahr

Wird die Grenze überschritten, wird die Rente anteilig gekürzt. Wichtig: Die Arbeit darf außerdem nur im Rahmen des festgestellten Restleistungsvermögens ausgeübt werden. Wer mehr arbeitet, als gesundheitlich anerkannt wurde, kann den Rentenanspruch ganz verlieren — auch wenn die Verdienstgrenze eingehalten wird.

Vorgezogene Altersrente (vor der Regelaltersgrenze): Seit dem 1. Januar 2023 gibt es hier keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, darf unbegrenzt hinzuverdienen. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bleibt jedoch die Rentenversicherungspflicht bestehen — es werden also weiterhin Beiträge gezahlt, die später die Rente erhöhen können.

Regelaltersrente (ab Regelaltersgrenze): Ab Erreichen der Regelaltersgrenze besteht grundsätzlich Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt jedoch weiterhin seinen Beitragsanteil. Wer möchte, kann schriftlich auf die Versicherungsfreiheit verzichten und eigene Beiträge zahlen — das erhöht dann die laufende Rente jeweils zum 1. Juli eines Jahres.

Aktivrente (geplant ab 2026): Mit der sogenannten Aktivrente soll das Weiterarbeiten nach dem Renteneintritt attraktiver werden. Geplant ist, dass bis zu 2.000 Euro des monatlichen Gehalts steuerfrei bleiben. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Eintrags lag noch kein Gesetzentwurf vor — die Regelung ist noch nicht in Kraft.