In Kürze
Zubehör, das für den Betrieb eines Hilfsmittels notwendig ist, übernimmt die Krankenkasse. Laufende Betriebs- und Pflegekosten zählen dagegen grundsätzlich zur privaten Lebenshaltung.
Definition
Ein Hilfsmittel allein reicht manchmal nicht aus — erst mit bestimmtem Zubehör kann es richtig genutzt werden. Solches notwendiges Zubehör fällt in die Leistungspflicht der Krankenkasse. Typische Beispiele beim Krankenfahrzeug sind ein Fellsack als Wärmeschutz, ein Sitzkissen oder eine Regenschutzdecke.
Auch die Unterhaltskosten für einen Blindenführhund trägt die Krankenkasse, da der Hund als Hilfsmittel gilt und ohne laufende Versorgung nicht einsatzfähig wäre.
Anders sieht es bei Betriebs- und Pflegekosten aus, etwa der Reinigung von Hilfsmitteln. Diese gelten als normale Ausgaben des täglichen Lebens und werden nicht erstattet.
Eine wichtige Ausnahme bilden ärztlich verordnete elektrische Hilfsmittel wie ein elektrischer Rollstuhl: Hier werden die jährlichen Stromkosten von der Krankenkasse übernommen — entweder als Pauschalbetrag oder nach tatsächlichem Verbrauch, je nach Kasse.