In Kürze
Wer ein Hilfsmittel von der Krankenkasse erhält, hat auch Anspruch auf dessen notwendige Wartung und technische Kontrolle. Versicherte müssen sich darum nicht selbst kümmern.
Definition
Der gesetzliche Versorgungsanspruch auf ein Hilfsmittel schließt automatisch auch die erforderliche Wartung und technische Kontrolle dieses Hilfsmittels ein. Es ist nicht zumutbar, dass Versicherte eigenverantwortlich für die Instandhaltung sorgen müssen.
Maßstab für den Umfang der Wartungsmaßnahmen sind zwei Kriterien: der Schutz der Versicherten vor unvertretbaren gesundheitlichen Risiken sowie der aktuelle Stand der Technik. Auf dieser Grundlage können Krankenkassen die Wartung auf das notwendige Maß begrenzen, müssen dabei aber sachgerecht vorgehen.
Zusätzlich sind die Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) zu berücksichtigen. Diese Verordnung regelt den sicheren Betrieb von Medizinprodukten. Da Krankenkassen rechtlich nicht als Betreiber im Sinne dieser Verordnung gelten, wurde die Wartungspflicht ausdrücklich im Versorgungsanspruch verankert, um Versicherte dennoch zu schützen.