In Kürze
Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen berechtigter Schadensersatzansprüche Dritter. Sie greift bei Personen- und Sachschäden innerhalb vertraglich festgelegter Grenzen.
Definition
Haftpflichtversicherung ist ein Begriff der Schadenversicherung zur Absicherung gesetzlicher oder vertraglicher Ersatzpflichten. Sie deckt berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter und wehrt unbegründete Forderungen im Namen des Versicherten ab.
Der Versicherungsschutz besteht, wenn ein haftungsbegründendes Ereignis und ein versichertes Risiko objektiv vorliegen. Haftpflichtversicherung setzt einen wirksamen Versicherungsvertrag mit bestimmter Versicherungssumme und zeitlicher Deckung voraus.
Rechtsgrundlage ist:
- § 100 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Dieser Paragraph legt Umfang und Leistungspflichten der Versicherung fest. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung besteht grundsätzlich nicht für private Risiken.
Abzugrenzen ist die Haftpflichtversicherung von speziellen Pflichtversicherungen wie der Kraftfahrzeughaftpflicht. Diese Unterscheidung erfolgt sachlich nach ihrem Anwendungsbereich.
Ausgeschlossen sind regelmäßig vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie vertraglich definierte Risikoausschlüsse des Versicherungsverhältnisses. Die Leistung erfolgt bis zur vereinbarten Deckungsgrenze und umfasst Kosten der Rechtsverteidigung.
Haftpflichtversicherung hat erhebliche Praxisrelevanz zur finanziellen Risikobegrenzung im privaten und beruflichen Alltag.