In Kürze
Haftung beschreibt die rechtliche Verantwortlichkeit für die Folgen eines pflichtwidrigen Handelns oder Unterlassens. Sie ordnet Schäden einer Person oder Organisation verbindlich zu.
Definition
Haftung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die rechtliche Einstandspflicht für Schäden beschreibt, die aus Pflichtverletzungen oder rechtswidrigem Verhalten resultieren.
Haftung liegt vor, wenn eine zurechenbare Handlung oder Unterlassung einen Schaden verursacht hat. Sie setzt das Bestehen einer Pflicht, deren objektive Verletzung und einen kausal zurechenbaren Schaden voraus.
Haftung kann sich aus Vertrag, Gesetz oder gesetzesähnlichen Schuldverhältnissen ergeben. Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 280 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Haftung besteht unabhängig davon, ob organisatorische Aufgaben auf andere Personen übertragen wurden.
Sie begründet keinen automatischen Anspruch auf Versicherungsschutz oder Freistellung durch Dritte.
Abzugrenzen ist die Haftung von der bloßen Verantwortlichkeit ohne Schadenseintritt.
In der Praxis bestimmt Haftung die Zuordnung finanzieller Risiken bei Pflichtverstößen im Arbeitsverhältnis und angrenzenden Rechtsbereichen.