Handelsbilanz

In Kürze

Die Handelsbilanz bildet die handelsrechtliche Vermögens- und Schuldendarstellung eines Unternehmens. Sie ermöglicht externen Adressaten einen standardisierten Einblick in die finanzielle Lage.

Definition

Handelsbilanz ist ein Begriff des Handelsrechts mit Bilanzfunktion im externen Rechnungswesen von Unternehmen. Sie stellt Vermögenswerte und Schulden stichtagsbezogen gegenüber und vermittelt die finanzielle Lage nach handelsrechtlichen Maßstäben.

Die Anwendung liegt vor, wenn Ansatz, Bewertung und Gliederung nach den gesetzlichen Bewertungsvorschriften festgelegt sind.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • § 242 HGB
  • § 238 HGB

Die Handelsbilanz begründet keinen eigenständigen Zahlungsanspruch und ersetzt keine steuerliche Gewinnermittlung vollständig.

Abzugrenzen ist die Handelsbilanz von der Steuerbilanz durch ihren primär handelsrechtlichen Bewertungsmaßstab.

In der Praxis dient die Handelsbilanz als Informationsgrundlage für Gläubiger, Anteilseigner und andere externe Adressaten.