Hamburger Modell

In Kürze

Hamburger Modell bezeichnet die ärztlich begleitete Rückkehr erkrankter Beschäftigter in die Arbeitsfähigkeit. Die Arbeitsleistung wird schrittweise erhöht, während der Status der Arbeitsunfähigkeit fortbesteht.

Definition

Das Hamburger Modell ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur stufenweisen Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Beschäftigter.

Es ermöglicht eine zeitlich begrenzte, abgestufte Wiederaufnahme der Arbeitsleistung bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit.

Der Tatbestand liegt vor, wenn ein ärztlicher Wiedereingliederungsplan mit Umfang und Dauer festgelegt ist.

Die Durchführung setzt die Zustimmung von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und zuständigem Sozialleistungsträger voraus.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 74 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
  • § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Während der Maßnahme besteht kein Anspruch auf Arbeitsentgelt, da der arbeitsrechtliche Status unverändert bleibt.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur dauerhaften Übernahme der vereinbarten Arbeitszeiten entsteht durch die Maßnahme nicht.

Abzugrenzen ist das Hamburger Modell von:

  • einer vollständigen Wiederaufnahme der Arbeit nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit

Das Hamburger Modell wird regelmäßig im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements eingesetzt.