Inhaberaktien

In Kürze

Inhaberaktien sind Aktien ohne namentliche Zuordnung zum Aktionär. Die aus der Aktie folgenden Rechte stehen jeweils dem aktuellen Inhaber zu.

Definition

Inhaberaktien sind ein gesellschaftsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen Aktien, bei denen die Mitgliedschaftsrechte allein an den jeweiligen Besitz geknüpft sind.

Inhaberaktien werden ohne Namensnennung des Berechtigten ausgegeben und sind rechtlich als Inhaberpapiere ausgestaltet.

Sie liegen vor, wenn Dividenden-, Stimm- und Verwaltungsrechte ausschließlich dem jeweiligen Inhaber der Aktie zustehen.

Voraussetzung ist die wirksame Ausgabe durch eine Aktiengesellschaft sowie die grundsätzliche freie Übertragbarkeit des Besitzes.

Die Übertragung erfolgt durch Besitzverschaffung, ohne Registereintragung oder Zustimmung der Gesellschaft.

Rechtsgrundlage ist:

  • § 10 Aktiengesetz in Verbindung mit dem Aktiengesetz (AktG)

Inhaberaktien begründen keine Pflicht der Gesellschaft zur Kenntnis oder Registrierung der Aktionärsidentität.

Abzugrenzen sind Inhaberaktien von:

  • Namensaktien mit registergebundener Aktionärsstellung

In der Praxis ermöglichen Inhaberaktien einen erleichterten Handel und eine hohe Verkehrsfähigkeit von Aktien an Kapitalmärkten.