Informationsportal Sozialversicherung für Arbeitgeber

In Kürze

Das Informationsportal Sozialversicherung ist ein gesetzlich verankertes Angebot, das Arbeitgeber – besonders in kleinen und mittleren Unternehmen – gebündelt über ihre Pflichten gegenüber den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung informiert.

Definition

Das Thema Sozialversicherung ist für viele Arbeitgeber schwer zu überblicken. Unklar ist oft, welcher Träger für was zuständig ist – etwa ob eine Meldung an die Krankenkasse, die Minijob-Zentrale, die Deutsche Rentenversicherung oder den Unfallversicherungsträger zu richten ist.

Das Informationsportal wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entwickelt und ist in § 105 SGB IV geregelt. Es wird von den Trägern der Sozialversicherung gemeinsam finanziert.

Arbeitgeber können dort unter anderem prüfen, ob ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig ist und in welchen Zweigen der Sozialversicherung eine Versicherungspflicht besteht.

Das Portal bietet verschiedene Informationswege:

  • Glossar – schnelle Orientierung zu Fachbegriffen
  • Steckbriefe – kompakte Informationen zu einzelnen Themen
  • SV-Bibliothek – Grundsätze, Richtlinien und Beschlüsse zum Beitrags- und Melderecht
  • Rubrik „Gut zu wissen" – aktuelle Entwicklungen und neue Services der Sozialversicherungsträger
  • Interaktive Frage-Antwort-Kataloge – individuelle Hinweise zu Meldepflichten anhand konkreter Lebenslagen, mit abschließender PDF-Checkliste