In Kürze
Ein Insolvenzplan ist ein Dokument im Insolvenzverfahren, das regelt, wie ein Unternehmen saniert werden soll und wie Schulden gegenüber Gläubigern abgebaut werden.
Definition
Der Insolvenzplan besteht aus zwei Teilen: dem darstellenden Teil und dem gestaltenden Teil.
Im darstellenden Teil wird beschrieben, welche organisatorischen und personellen Maßnahmen geplant sind — also zum Beispiel Umstrukturierungen im Betrieb oder Veränderungen beim Personal.
Im gestaltenden Teil wird konkret festgelegt, wie das Unternehmen saniert werden soll und mit welchen Mitteln das geschehen soll.
Wichtig für Gläubiger — also alle, denen das Unternehmen Geld schuldet: Kein einzelner Gläubiger darf ohne seine Zustimmung schlechter gestellt werden als andere. Alle Gläubiger müssen fair behandelt werden.
Wird der Insolvenzplan vollständig erfüllt, wird der Schuldner von seinen Verbindlichkeiten gegenüber allen Gläubigern befreit. Diese Entlastung gilt auch für persönlich haftende Gesellschafter, also Personen, die mit ihrem Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens haften.