Investitionen

In Kürze

Investitionen bezeichnen den langfristigen Einsatz von Kapital zur Sicherung betrieblicher Leistungsgrundlagen. Der Begriff beschreibt eine wirtschaftliche Maßnahme mit dauerhafter Bindung finanzieller Mittel.

Definition

Investitionen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit betriebsbezogener wirtschaftlicher Bedeutung für Arbeitsorganisation und Beschäftigung. Sie bezeichnen den langfristigen Einsatz finanzieller Mittel zur dauerhaften Zuordnung betrieblicher Vermögenswerte.

Investitionen liegen vor, wenn eine nachhaltige Kapitalbindung für betriebliche Zwecke objektiv festgelegt ist. Die Bindung setzt voraus, dass Nutzung und Verfügbarkeit nicht auf kurzfristigen Verbrauch ausgerichtet sind.

Unter Investitionen fallen materielle, immaterielle oder finanzielle Werte mit funktionalem Bezug zum Betrieb. Eine bestimmte Finanzierungsform oder bilanzielle Einordnung ist für den Begriff nicht erforderlich.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Vornahme besteht für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer grundsätzlich nicht.

Abzugrenzen sind derartige Maßnahmen von:

  • laufendem Aufwand
  • ohne dauerhafte Vermögensbindung im Betrieb

In der Praxis beeinflussen Investitionen Entscheidungen zur Kapazitätsplanung, Beschäftigungssicherung und betrieblichen Entwicklung.