Investitionsabzugsbetrag

In Kürze

Der Investitionsabzugsbetrag ist ein steuerliches Instrument zur Vorverlagerung von Abschreibungswirkungen. Er ermöglicht Unternehmen eine zeitlich frühere Gewinnminderung bei geplanten Investitionen.

Definition

Der Investitionsabzugsbetrag ist ein steuerrechtliches Instrument, das die außerbilanzielle Minderung steuerlicher Gewinne für künftig geplante betriebliche Investitionen ermöglicht.

Er liegt vor, wenn eine begünstigte Investitionsabsicht für bewegliche Wirtschaftsgüter verbindlich festgelegt ist.

Voraussetzung ist eine überwiegend betriebliche Nutzung der geplanten Wirtschaftsgüter sowie die Einhaltung gesetzlicher Größenmerkmale.

Die Anwendung setzt voraus, dass die Investition innerhalb eines gesetzlich bestimmten Zeitraums realisiert wird.

Rechtsgrundlage ist:

  • § 7g Einkommensteuergesetz (EStG)

Dieser normiert Umfang und Voraussetzungen abschließend.

Der Investitionsabzugsbetrag begründet keinen Anspruch auf tatsächliche Durchführung der geplanten Investition.

Abzugrenzen ist der Investitionsabzugsbetrag von:

  • laufenden Abschreibungen nach Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter

In der Praxis beeinflusst der Investitionsabzugsbetrag Liquiditätsplanung, Investitionszeitpunkte und steuerliche Ergebnisdarstellung in Unternehmen.