Integrität

In Kürze

Integrität bezeichnet die Unversehrtheit und Korrektheit personenbezogener Daten bei ihrer Verarbeitung. Sie sichert, dass Informationen nicht unbefugt oder unbeabsichtigt verändert werden.

Definition

Integrität ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der das Schutzziel der Unverfälschtheit und Vollständigkeit personenbezogener Daten beschreibt. Sie verlangt, dass Daten sachlich richtig, konsistent und technisch unverändert bleiben.

Voraussetzung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb informationstechnischer Systeme des Arbeitgebers. Die Sicherstellung erfolgt durch organisatorische und technische Maßnahmen.

Zu den Maßnahmen zählen:

  • Zugriffsbeschränkungen
  • Kontrollmechanismen
  • Schutz vor Systemfehlfunktionen

Rechtsgrundlage ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Artikel 32 DSGVO.

Integrität begründet keine Aussage über die Zulässigkeit der Datenverarbeitung selbst. Sie ist von Vertraulichkeit abzugrenzen, da sie nicht den Schutz vor Kenntnisnahme betrifft.

In der Praxis ist Integrität relevant für IT-Sicherheit, Personalverwaltung und datenschutzkonforme Arbeitsprozesse.