In Kürze
Inventur bezeichnet die systematische Ermittlung betrieblicher Vermögenswerte und Schulden zu einem Stichtag. Sie dient der mengen- und wertmäßigen Bestandsfeststellung im Unternehmen.
Definition
Inventur ist ein handelsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die vollständige Bestandsaufnahme aller Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Inventur liegt vor, wenn Bestände nach Art, Menge und Wert tatsächlich festgestellt oder rechnerisch ermittelt sind. Die Feststellung erfolgt durch körperliche Aufnahme oder durch beleggestützte Buchaufzeichnungen bei nicht körperlichen Positionen.
Inventur ist nach § 240 Handelsgesetzbuch (HGB) zu Beginn der Geschäftstätigkeit sowie zum Ende jedes Geschäftsjahres durchzuführen.
Ergänzend regeln folgende Vorschriften zulässige Vereinfachungsverfahren:
- § 241 HGB
- Einkommensteuer-Richtlinien (EStR)
Eine eigenständige Bewertung ohne anschließende Dokumentation im Inventar ist nicht ausreichend.
Abzugrenzen ist die Inventur vom Inventar als schriftlichem Bestandsverzeichnis der ermittelten Ergebnisse.
In der betrieblichen Praxis stellt die Inventur die sachliche Grundlage für Bilanz, Jahresabschluss und Bestandskontrolle dar.