Import

Import (auch: Einfuhr) bezeichnet den grenzüberschreitenden Bezug von Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland nach Deutschland. Zusammen mit dem Export bildet der Import den Außenhandel.

In Kürze

Import (auch: Einfuhr) bezeichnet den grenzüberschreitenden Bezug von Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland nach Deutschland. Zusammen mit dem Export bildet der Import den Außenhandel.

Definition

Der Begriff Import ist unter anderem im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) geregelt und bezeichnet das gewerbliche oder private Verbringen von Waren oder immateriellen Gütern über eine Staatsgrenze in das Zollgebiet eines Staates. Erfasst sind bewegliche Sachen sowie bestimmte nichtkörperliche Werte mit wirtschaftlicher Verkehrsfähigkeit.

Wichtig: Werden Waren aus einem anderen EU-Land nach Deutschland eingeführt, spricht man nicht von Import, sondern vom Bezug oder Erwerb im EU-Binnenmarkt. Der Begriff „Import" gilt im engeren Sinne nur für Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern.

Es ist unerheblich, ob die eingeführten Güter zum Weiterverkauf oder zum Eigenverbrauch bestimmt sind. Der Import begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Einfuhr oder Inverkehrbringen. Vom Import abzugrenzen ist der Export als Ausfuhr von Gütern aus dem Staatsgebiet.

Formen des Imports

  • Direkter Import: Das Unternehmen kauft direkt bei einem ausländischen Anbieter.
  • Indirekter Import: Der Einkauf erfolgt über einen Zwischenhändler, der die Ware aus dem Ausland beschafft – oft genutzt bei kleineren Mengen.

Rechtliche Pflichten und Kontrollen

Jeder Warenimport unterliegt einer zollrechtlichen Einfuhrabfertigung – unabhängig davon, ob tatsächlich Zoll gezahlt werden muss. Maßgebliche steuerrechtliche Grundlage ist das Umsatzsteuergesetz, insbesondere § 1 Absatz 1 Nummer 4 UStG. Weitere spezialgesetzliche Vorschriften können je nach Warenart ergänzend Anwendung finden.

Unternehmen müssen beim Import unter anderem prüfen:

  • Einfuhrbeschränkungen oder -verbote für bestimmte Länder oder Güter
  • Einfuhrabgaben wie Zoll, Einfuhrumsatzsteuer oder Verbrauchsteuern
  • Erforderliche Dokumente und Zollformalitäten
  • Besondere Vorschriften zur Marktfähigkeit, z. B. zu Menge, Qualität und Kennzeichnung

Verbote und Beschränkungen

Manche Waren dürfen in Deutschland nicht eingeführt oder vermarktet werden – zum Beispiel Lebensmittel, Textilien oder Arzneimittel mit verbotenen Inhaltsstoffen. Für viele Produkte gelten zudem Kennzeichnungspflichten. Verbote bestehen außerdem für Produkte vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten, etwa bestimmte Lederwaren oder Elfenbein.

In der Praxis ist der Import relevant für Zollabfertigung, Steuerentstehung und handelsrechtliche Dokumentationspflichten.

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