Integrationsteam

In Kürze

Das Integrationsteam ist ein betriebliches Zusammenwirken zentraler Akteure zur Förderung schwerbehinderter Beschäftigter. Es unterstützt die Teilhabe am Arbeitsleben innerhalb bestehender betrieblicher Strukturen.

Definition

Das Integrationsteam ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet ein innerbetriebliches Zusammenwirken gesetzlich benannter Funktionsträger zur Unterstützung schwerbehinderter Menschen.

Das Team besteht aus der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebsrat oder Personalrat und dem Beauftragten des Arbeitgebers. Es wirkt eigenverantwortlich innerhalb des Betriebes zur Sicherung behinderungsgerechter Beschäftigung.

Voraussetzung ist das Bestehen eines Betriebes oder einer Dienststelle mit entsprechenden Beteiligungsorganen. Die Tätigkeit umfasst Koordination, Mitwirkung und Nutzung betrieblicher Gestaltungsmöglichkeiten.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • § 176 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
  • § 178 SGB IX

Eine eigenständige Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis gegenüber Arbeitgeber oder Beschäftigten wird nicht begründet.

Abzugrenzen ist das Integrationsteam vom Integrationsamt, da es keine behördlichen Aufgaben wahrnimmt.

In der Praxis ist das Integrationsteam vor allem bei Prävention, betrieblicher Eingliederung und Inklusionsvereinbarungen relevant.