In Kürze
Ein Intranet ist ein organisationsinternes Netzwerk für geschützte Information und Kommunikation. Es steht nur einem abgegrenzten Nutzerkreis innerhalb derselben Organisation zur Verfügung.
Definition
Das Intranet ist ein arbeitsrechtliches Instrument, das ein organisationsintern betriebenes, digitales Netzwerk bezeichnet. Es dient der strukturierten Bereitstellung betrieblicher Informationen.
Es unterstützt die innerbetriebliche Kommunikation und den kontrollierten Zugriff auf arbeitsbezogene Inhalte. Ein Intranet liegt vor, wenn ein geschlossenes System technisch eingerichtet und zugangsbeschränkt für Beschäftigte festgelegt ist.
Der Zugriff erfolgt regelmäßig über individuelle Authentifizierungsmerkmale und klar definierte Nutzungsrechte. Das Intranet kann Funktionen zur Dokumentenverwaltung, Zusammenarbeit und internen Mitteilungserstellung technisch integrieren.
Rechtsgrundlage für die Nutzung durch betriebliche Interessenvertretungen ist:
- § 40 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Intranets besteht nicht.
Das Intranet ist vom öffentlich zugänglichen Internet als externem Kommunikationsraum klar abzugrenzen.
In der betrieblichen Praxis stellt das Intranet ein zentrales Medium für laufende interne Informationsprozesse dar.