In Kürze
Individualversicherung bezeichnet eine privat abgeschlossene Versicherungsform außerhalb der staatlichen Sozialversicherung. Sie beruht auf individueller Vertragsgestaltung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer.
Definition
Individualversicherung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung privat organisierter Versicherungsverhältnisse außerhalb kollektiv ausgestalteter Sozialversicherungssysteme.
Sie umfasst Versicherungsverträge, die individuell zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer abgeschlossen und rechtlich selbstständig ausgestaltet sind.
Individualversicherung liegt vor, wenn Versicherungsschutz auf privatrechtlicher Vertragsfreiheit beruht und nicht kraft gesetzlicher Einbeziehung entsteht.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)
Das VersVG regelt Abschluss, Inhalt und Beendigung der Verträge.
Individualversicherung begründet keine automatische Einbeziehung kraft Beschäftigungsstatus oder sozialrechtlicher Pflichtzugehörigkeit.
Abzugrenzen ist die Individualversicherung von der Sozialversicherung, die öffentlich-rechtlich organisiert und gesetzlich normiert verpflichtend ausgestaltet ist.
Individualversicherung hat praktische Bedeutung für die individuelle Absicherung von Risiken im privaten oder unternehmerischen Verantwortungsbereich.