Individualarbeitsrecht

In Kürze

Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf individueller Ebene. Es betrifft Vertrag, Rechte, Pflichten und Beendigung des einzelnen Arbeitsverhältnisses.

Definition

Individualarbeitsrecht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur umfassenden Regelung des rechtlichen Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Beschäftigungskontext privatrechtlicher Art.

Es erfasst die Begründung, den Inhalt und die Beendigung des einzelnen Arbeitsverhältnisses, einschließlich zentraler gegenseitiger Leistungspflichten.

Individualarbeitsrecht liegt vor, wenn Rechte und Pflichten individuell festgelegt, zugeordnet und rechtlich durchsetzbar ausgestaltet sind.

Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • weitere spezialgesetzliche arbeitsrechtliche Normen

Das Individualarbeitsrecht begründet keinen kollektiven Vertretungs- oder Durchsetzungsmechanismus für Arbeitnehmerinteressen gegenüber dem Arbeitgeber.

Es ist vom Kollektivarbeitsrecht abgegrenzt, das betriebliche und tarifliche Regelungsstrukturen mit kollektivem Geltungsanspruch betrifft.

Individualarbeitsrecht bildet die Grundlage gerichtlicher Durchsetzung individueller Ansprüche im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach Klageerhebung durch Arbeitnehmer.