Insolvenz des Arbeitgebers

In Kürze

Insolvenz des Arbeitgebers beschreibt den rechtlich festgestellten Vermögensverfall eines Unternehmens. Der Zustand wirkt unmittelbar auf bestehende Arbeitsverhältnisse.

Definition

Insolvenz des Arbeitgebers ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den Zustand eines Arbeitgebers nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen.

Der Zustand liegt vor, wenn Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung festgestellt und das Verfahren gerichtlich eröffnet ist.

Insolvenz des Arbeitgebers führt dazu, dass ein Insolvenzverwalter kraft Gesetzes die Arbeitgeberstellung übernimmt. Die Arbeitsverhältnisse bestehen fort, soweit sie nicht wirksam beendet werden.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 108 Insolvenzordnung (InsO)
  • § 113 InsO

Insolvenz des Arbeitgebers begründet keinen automatischen Anspruch auf Beendigung oder Änderung bestehender Arbeitsverträge.

Abzugrenzen ist der Begriff von bloßen wirtschaftlichen Schwierigkeiten ohne Verfahrenseröffnung.

Für die Praxis ist Insolvenz des Arbeitgebers maßgeblich für Kündigungsfristen, Entgeltansprüche, Insolvenzgeld und Beteiligungsrechte des Betriebsrats.