Interim-Management

In Kürze

Interim-Management bezeichnet den zeitlich befristeten Einsatz einer erfahrenen Führungskraft in einem Unternehmen — ohne festes Anstellungsverhältnis. Der sogenannte Interim-Manager übernimmt vorübergehend eine Führungsaufgabe oder leitet ein bestimmtes Projekt.

Definition

Ein Interim-Manager ist eine externe Führungskraft, die ein Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum unterstützt. Er wird tätig, ohne dort fest angestellt zu sein, und arbeitet in der Regel auf selbstständiger Basis — auf Grundlage eines Dienstvertrages gegen ein Tageshonorar.

Typische Einsatzgründe sind plötzliche Vakanzen in Schlüsselpositionen, Umstrukturierungen, Sanierungen, Unternehmensnachfolgen oder besondere Projekte wie Fusionen oder die Erschließung neuer Märkte. Der Interim-Manager bringt dabei sofort verwertbare Erfahrung mit und benötigt keine lange Einarbeitung.

Obwohl der Interim-Manager nicht angestellt ist, wird er vollständig in die Organisation eingebunden. Er ist gegenüber unterstellten Mitarbeitern weisungsbefugt, bei der Lösung seiner Aufgaben jedoch nicht selbst an Weisungen gebunden.

Die übliche Einsatzdauer liegt zwischen wenigen Wochen und 18 Monaten — im Durchschnitt etwa sechs Monate. Die Kosten bestehen aus einem Tagessatz sowie Nebenkosten wie Reise und Unterkunft.

Neben den Vorteilen — Flexibilität, schnelle Verfügbarkeit, klar planbare Kosten und Know-how-Transfer — gibt es auch mögliche Nachteile: Wechselnde Führung kann bei Mitarbeitern Unsicherheit erzeugen und den Informationsfluss erschweren. Offene Kommunikation durch die Unternehmensleitung ist daher besonders wichtig.

  • Merkmale eines Interim-Managers im Überblick:
  • Umfangreiche Erfahrung als Führungskraft
  • Zeitlich begrenzte Tätigkeit für eine bestimmte Aufgabe
  • Kein Anstellungsverhältnis im Unternehmen
  • Einbindung in die Unternehmensorganisation mit Außenwirkung
  • Weisungsbefugnis gegenüber unterstellten Mitarbeitern
  • Honorierung auf Basis von Tagessätzen
  • Tätigkeit auf Grundlage eines Dienstvertrages