In Kürze
Interim Management bezeichnet den zeitlich befristeten Einsatz externer Führungskräfte in Unternehmen. Es dient der Übernahme klar definierter Managementaufgaben in besonderen betrieblichen Situationen.
Definition
Interim Management ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für den befristeten Einsatz externer Führungspersonen zur Wahrnehmung von Leitungs- oder Managementfunktionen im Unternehmen.
Es umfasst die Übertragung von operativer Verantwortung ohne langfristige Eingliederung in die Unternehmensorganisation.
Voraussetzung ist eine zeitlich bestimmte Mandatierung zur Erfüllung konkreter Führungs-, Projekt- oder Steuerungsaufgaben. Die Tätigkeit erfolgt regelmäßig selbstständig und nicht im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.
Der Einsatz ist auf besondere betriebliche Situationen wie Vakanzen, Restrukturierungen oder Transformationsprozesse ausgerichtet.
Rechtsgrundlage ergibt sich aus allgemeinen zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen, insbesondere:
- Dienstvertrag nach Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Interim Management begründet kein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis mit betriebsverfassungsrechtlichem Status.
Abzugrenzen ist Interim Management von der befristeten Anstellung abhängig beschäftigter Führungskräfte, da regelmäßig unternehmerische Eigenverantwortung besteht.
In der Praxis ist Interim Management vor allem bei kurzfristigem Führungsbedarf und spezialisierten Veränderungsvorhaben relevant.