Innungskrankenkassen (IKK)

In Kürze

Eine Innungskrankenkasse (IKK) ist eine gesetzliche Krankenkasse, die von Handwerksinnungen für ihre Mitgliedsbetriebe gegründet wird. Sie ermöglicht dem Handwerk, die gesetzliche Krankenversicherung in eigener Regie zu organisieren.

Definition

Innungskrankenkassen sind eine besondere Art gesetzlicher Krankenkassen. Sie werden von einer oder mehreren Handwerksinnungen gegründet — ausschließlich für Betriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind.

Damit eine IKK gegründet werden darf, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: In den Betrieben der beteiligten Innungen müssen regelmäßig mindestens 1.000 versicherungspflichtige Beschäftigte tätig sein, und die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kasse muss gesichert sein. Außerdem braucht die Gründung die Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Zustimmung der Innungsversammlung und der Mehrheit der Beschäftigten in den Innungsbetrieben.

Jede IKK kann in ihrer Satzung festlegen, ob sie sich auch für Versicherte außerhalb des Handwerks öffnet — das nennt sich Öffnungsklausel. Bundesweit sind bei den Innungskrankenkassen über 5,4 Millionen Menschen versichert.

IKKs haben eine eigene Selbstverwaltung. Für die laufenden Verwaltungsgeschäfte ist jeweils ein Vorstand zuständig. Die Aufsicht übernimmt je nach Tätigkeitsgebiet entweder eine Landesbehörde oder — wenn die Kasse in mehr als drei Bundesländern aktiv ist — eine Bundesbehörde.

Innungskrankenkassen können sich auf Beschluss ihrer Verwaltungsräte miteinander vereinigen oder auch mit Kassen anderer Kassenarten fusionieren. Der Zusammenschluss bedarf der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden.