Innung

In Kürze

Innung bezeichnet einen freiwilligen Zusammenschluss selbstständiger Handwerksbetriebe zur gemeinsamen Interessenförderung. Der Begriff beschreibt eine öffentlich-rechtlich organisierte Struktur innerhalb des Handwerks.

Definition

Innung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit öffentlich-rechtlicher Organisationsform im Bereich des selbstständigen Handwerks. Sie beschreibt den freiwilligen Zusammenschluss selbstständiger Handwerker eines Handwerks zur Förderung gemeinsamer gewerblicher Interessen.

Eine Innung liegt vor, wenn eine satzungsmäßige Mitgliedschaft, organschaftliche Struktur und gemeinsame Zweckverfolgung festgelegt sind.

Rechtsgrundlage ist die Handwerksordnung. Insbesondere sind folgende Paragraphen relevant:

  • §§ 52 bis 85 Handwerksordnung (HwO)

Innung erfüllt Aufgaben der Interessenvertretung, Ausbildungsförderung und Prüfungsorganisation im Rahmen gesetzlich zugewiesener Zuständigkeiten.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft einzelner Handwerksbetriebe besteht nicht kraft Gesetzes bundesweit.

Abzugrenzen ist die Innung von:

  • der Handwerkskammer mit gesetzlicher Pflichtmitgliedschaft

Für die Praxis beeinflusst die Innung kollektive Vertretungsstrukturen, Prüfungszuständigkeiten und arbeitsgerichtliche Vertretungsmöglichkeiten ihrer Mitglieder.