Integrationsamt (Inklusionsamt)

In Kürze

Das Integrationsamt (auch Inklusionsamt) ist eine staatliche Stelle, die schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben unterstützt und schützt. Es ist in jedem Bundesland kommunal oder staatlich organisiert.

Definition

Das Integrationsamt hat gesetzlich festgelegte Aufgaben nach § 185 Abs. 1 SGB IX. Es ist kein Rehabilitationsträger, sondern ergänzt deren Leistungen durch persönliche und finanzielle Hilfen direkt am Arbeitsplatz.

Zu seinen Kernaufgaben gehören:

  • Kündigungsschutz: Schwerbehinderte Arbeitnehmer dürfen nur mit Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden.
  • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben: Unterstützung bei Problemen am Arbeitsplatz, im Umgang mit Vorgesetzten oder Kollegen sowie psychosoziale Betreuung.
  • Finanzielle Leistungen: Zum Beispiel Zuschüsse für technische Arbeitshilfen, Hilfen zur Erreichung des Arbeitsplatzes oder zur behindertengerechten Wohnung.
  • Ausgleichsabgabe: Das Amt erhebt und verwendet die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber zahlen, wenn sie nicht genug schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Aus diesen Mitteln werden die Leistungen finanziert.
  • Schulungen: Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen werden durch Bildungsmaßnahmen unterstützt.

Das Integrationsamt hilft nicht nur schwerbehinderten Arbeitnehmern selbst, sondern auch Arbeitgebern – etwa durch Beratung zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen oder finanzielle Förderung beim Schaffen neuer geeigneter Stellen.

Ziel ist es, dass schwerbehinderte Menschen dauerhaft in Beschäftigung bleiben, ihre Fähigkeiten einsetzen können und sich im Wettbewerb mit nicht behinderten Kolleginnen und Kollegen behaupten können.