Initiativbewerbung

In Kürze

Die Initiativbewerbung ist eine Bewerbung ohne Bezug auf eine konkrete Stellenausschreibung. Sie richtet sich gezielt an ein bestimmtes Unternehmen.

Definition

Die Initiativbewerbung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die Übersendung von Bewerbungsunterlagen an einen Arbeitgeber ohne veröffentlichte Stellenausschreibung.

Die Initiativbewerbung liegt vor, wenn kein konkreter Arbeitsplatz ausgeschrieben oder angeboten ist. Sie setzt voraus, dass die angestrebte Tätigkeit inhaltlich umrissen und dem Unternehmen adressiert ist.

Rechtlich ist die Initiativbewerbung als vorvertragliche Kontaktaufnahme im Rahmen der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses einzuordnen.

Für die Verarbeitung der Bewerbungsunterlagen gelten:

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Prüfung oder Beantwortung besteht nicht.

Abzugrenzen ist die Initiativbewerbung von:

  • der Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle

In der Praxis dient die Initiativbewerbung der frühzeitigen Positionierung von Arbeitsuchenden gegenüber potenziellen Arbeitgebern.