In Kürze
Das Integrationsamt ist eine staatliche Stelle zur Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Es wirkt insbesondere bei Kündigungen und begleitenden Hilfen im bestehenden Arbeitsverhältnis mit.
Definition
Das Integrationsamt ist ein arbeitsrechtliches Instrument und bezeichnet eine auf Landesebene eingerichtete Behörde zur Sicherung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Es nimmt hoheitliche Aufgaben im bestehenden Arbeitsverhältnis wahr.
Es ist zuständig für Zustimmungserfordernisse bei Kündigungen und für begleitende Hilfen im Arbeitsleben. Voraussetzung der Zuständigkeit ist ein anerkanntes Schwerbehindertenverhältnis oder eine gesetzliche Gleichstellung.
Die Tätigkeit erfolgt unabhängig vom Willen der Arbeitsvertragsparteien und ist verfahrensgebunden ausgestaltet.
Rechtsgrundlage ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), insbesondere:
- § 168 SGB IX
Das Integrationsamt erhebt und verwendet zudem die Ausgleichsabgabe nach SGB IX. Eine unmittelbare Entscheidungsbefugnis über den Bestand des Arbeitsvertrages wird nicht begründet.
Abzugrenzen ist das Integrationsamt von:
- Rehabilitationsträgern, da es keine eigenständigen Rehabilitationsleistungen erbringt
Das Integrationsamt ist in der Praxis vor allem bei Kündigungsschutzverfahren und betrieblichen Unterstützungsmaßnahmen relevant.