In Kürze
Beim Investivlohn wird ein Teil des Arbeitsentgelts nicht ausgezahlt, sondern investiv als Beteiligung am Unternehmen oder in vergleichbare Vermögensanlagen angelegt. Ziel ist die langfristige Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand.
Definition
Investivlohn bezeichnet eine besondere Form der Arbeitsentgeltgestaltung, bei der ein Teil der Vergütung – oder künftiger Lohnerhöhungen – nicht als Geld ausgezahlt wird, sondern in Beteiligungsrechte oder vergleichbare Vermögensanlagen überführt wird. Für die angelegten Anteile gilt regelmäßig eine Bindungs- oder Sperrfrist, während der der Arbeitnehmer nicht frei darüber verfügen kann.
Typische Anlageformen sind Belegschaftsaktien, Wandelanleihen, Aktiendepots, Mitarbeiterdarlehen oder überbetriebliche Kapitalanlagegesellschaften. Möglich sind auch sogenannte Tariffonds, über die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gemeinsam entscheiden. Die Anlage kann im eigenen oder in einem fremden Unternehmen erfolgen.
Es gibt zwei grundlegende Varianten: Beim Investivlohn mit Umverteilung erhalten Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn einen Anteil am Unternehmensgewinn. Beim Modell ohne Umverteilung werden künftige Lohn- und Gehaltserhöhungen ganz oder teilweise in Unternehmensanteile umgewandelt statt ausgezahlt.
Der Investivlohn kann auf individualvertraglicher, tarifvertraglicher oder gesetzlicher Grundlage ausgestaltet sein. Die betriebliche Ausgestaltung unterliegt der Mitbestimmung nach § 87 Absatz 1 Nummer 10 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ein unmittelbarer Anspruch auf Einführung besteht nicht. Abzugrenzen ist er von erfolgsabhängigen variablen Vergütungsbestandteilen ohne Kapitalbindung.
Ziele und Beweggründe
Der Investivlohn verfolgt zwei wesentliche Ziele: Er soll das Produktivvermögen breiter streuen und damit mehr Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Eigentum beteiligen. Gleichzeitig soll er Unternehmen entlasten, weil Vergütungsanpassungen zunächst nicht vollständig als Kosten wirksam werden.
Vor- und Nachteile
Befürworter sehen folgende Vorteile:
- Höhere Motivation und Produktivität der Beschäftigten
- Stärkere Identifikation mit dem Unternehmen
- Möglichkeit zum Vermögensaufbau, etwa für die Altersvorsorge
- Geringere Personalkosten für Unternehmen
Kritiker weisen auf folgende Risiken hin:
- Oft geringe Ausstattung der Beteiligungsmodelle
- Erhebliches Verlustrisiko bei Insolvenz des Unternehmens
- Geringe Handelbarkeit der Anteile (niedrige Liquidität)
- Gefahr eines übertriebenen Betriebsegoismus
- Kaum Vorteile gegenüber anderen Geldanlagen
Obwohl das Konzept des Investivlohns in der tarifpolitischen Diskussion immer wieder aufgegriffen wurde, hat es in der deutschen Praxis bislang keine breite Bedeutung erlangt.