ICD-10 _ ICD-11

In Kürze

ICD-10 und ICD-11 sind internationale Klassifikationssysteme, mit denen Ärzte und Krankenhäuser Diagnosen einheitlich verschlüsseln. In Deutschland ist die ICD-10-GM die verbindliche Grundlage für Abrechnung und Dokumentation im Gesundheitswesen.

Definition

Die Internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD) ist ein weltweit anerkanntes System zur Verschlüsselung von Diagnosen. In Deutschland wird die Version ICD-10-GM verwendet — „GM" steht für „German Modification", also eine angepasste deutsche Fassung für die Zwecke des Sozialgesetzbuches V (SGB V).

Vertragsärzte und Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, Diagnosen nach diesem System zu codieren und an die Krankenkassen zu übermitteln — zum Beispiel auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder in Abrechnungsunterlagen. Grundlage ist § 295 SGB V für die vertragsärztliche Versorgung.

Der Aufbau der ICD-10 folgt einem alphanumerischen System: Ein Buchstabe und mehrere Ziffern geben Auskunft über Kapitel, Gruppe, Kategorie und Unterkategorie einer Erkrankung. Die vierte Stelle steht hinter einem Punkt (Beispiel: A09.0).

In der vertragsärztlichen Versorgung müssen Ärzte zusätzlich zur Schlüsselnummer ein Zusatzkennzeichen zur Diagnosesicherheit angeben:

  • G – gesicherte Diagnose
  • V – Verdachtsdiagnose
  • A – ausgeschlossene Diagnose
  • Z – Zustand nach der betreffenden Diagnose (ohne aktuelle Symptome)

Zur Angabe der Körperseite können folgende Zusatzkennzeichen ergänzt werden:

  • R – rechts
  • L – links
  • B – beidseitig

Die ICD-11 ist seit dem 1. Januar 2022 weltweit offiziell in Kraft. Sie wird bisher vor allem zur Verschlüsselung von Todesursachen eingesetzt. Die Einführung der ICD-11 in Deutschland für den allgemeinen Versorgungsbereich wird noch geprüft und wird voraussichtlich noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.