In Kürze
Die Ich-AG war ein staatlich gefördertes Instrument zur Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit. Seit dem 1. Januar 2006 wurde sie durch den Gründungszuschuss abgelöst.
Definition
Die Ich-AG bezeichnete den sogenannten Existenzgründungszuschuss, den arbeitslose Personen erhielten, wenn sie eine selbstständige Tätigkeit aufnahmen. Die Förderung war an den Bezug von Arbeitslosengeld sowie die Anzeige der selbstständigen Tätigkeit geknüpft. Rechtsgrundlage war das Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).
Zusammen mit dem Überbrückungsgeld wurde die Ich-AG zum 1. Januar 2006 abgeschafft. An ihre Stelle trat der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III. Empfänger von Bürgergeld sind von dieser Nachfolgeförderung ausgeschlossen.
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung — es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Wichtige Voraussetzungen sind:
- Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen bei Aufnahme der Selbstständigkeit
- Nachweis der Tragfähigkeit der Gründung durch eine fachkundige Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer)
- Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit
Die Förderung läuft in zwei Phasen: In den ersten sechs Monaten erhalten Gründerinnen und Gründer monatlich ihr bisheriges Arbeitslosengeld zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro zur Absicherung in der Sozialversicherung. Daran kann sich eine zweite Phase von bis zu neun weiteren Monaten anschließen, in der nur noch die 300-Euro-Pauschale gezahlt wird — sofern die fortlaufende Geschäftstätigkeit nachgewiesen wird.
Eine erneute Förderung ist möglich, wenn seit dem Ende der vorherigen Förderung mindestens 24 Monate vergangen sind. Eine Förderung über den jeweils vorgesehenen Zeitraum hinaus besteht nicht.