Ich-AG

In Kürze

Die Ich-AG ist eine staatlich geförderte Form der Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit. Sie diente der Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch selbstständige Tätigkeit.

Definition

Ich-AG ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es handelt sich um ein zeitlich befristetes Förderinstrument zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit durch zuvor arbeitslose Personen.

Die Ich-AG liegt vor, wenn eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen und eine einkommensabhängige staatliche Förderung festgelegt ist.

Die Förderung war an den Bezug von Arbeitslosengeld und die Anzeige der selbstständigen Tätigkeit geknüpft.

Rechtsgrundlage war das Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) in der jeweils geltenden Fassung.

Eine fortdauernde Förderfähigkeit über den vorgesehenen Zeitraum hinaus bestand nicht.

Abzugrenzen ist die Ich-AG vom Gründungszuschuss, der als nachfolgendes Förderinstrument ausgestaltet wurde.

In der Praxis diente die Ich-AG der statistischen und verwaltungstechnischen Einordnung geförderter Existenzgründungen aus Arbeitslosigkeit.