Innerbetriebliche Leistungen

In Kürze

Innerbetriebliche Leistungen sind Leistungen, die ein Unternehmen nicht für den Verkauf, sondern für die eigene Produktion erbringt. Sie werden intern zwischen verschiedenen Abteilungen (Kostenstellen) verrechnet.

Definition

Unternehmen erbringen nicht nur Leistungen für den Markt, sondern auch intern – zum Beispiel durch ein eigenes Kraftwerk, das Strom liefert, oder durch eine eigene Reparaturabteilung. Diese Leistungen werden als innerbetriebliche Leistungen bezeichnet.

Da diese Leistungen nicht verkauft werden, gibt es für sie keinen Marktpreis. Stattdessen entstehen sogenannte sekundäre Kosten: Das sind die Kosten, die beim Verbrauch innerbetrieblicher Leistungen anfallen und intern „bezahlt" werden müssen.

Die Abteilung, die eine Leistung erbringt, heißt leistende Kostenstelle. Die Abteilung, die diese Leistung nutzt, heißt empfangende Kostenstelle. Dieser interne Austausch wird im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung erfasst.

Für die Verrechnung gibt es zwei Wege:

  • Messung nach Arbeitsbericht: Wenn die bezogene Leistungsmenge eindeutig gemessen werden kann, wird sie direkt nach tatsächlichem Verbrauch verrechnet.
  • Umlage nach Schlüssel: Wenn eine genaue Messung nicht möglich ist, werden die Kosten nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel auf die Kostenstellen aufgeteilt.

Damit eine Verrechnung durchgeführt werden kann, müssen unter anderem die leistende und die empfangende Kostenstelle, die Leistungsart, der Verrechnungssatz sowie die bezogene Leistungsmenge bekannt sein.

In der Praxis wird zwischen Hilfskostenstellen (z. B. Energieversorgung, Reparatur) und Hauptkostenstellen (z. B. Fertigung) unterschieden. Nach der Verrechnung sind die Hilfskostenstellen in der Regel vollständig entlastet, weil ihre Kosten den Hauptkostenstellen zugerechnet wurden.