In Kürze
Insolvenz bedeutet, dass ein Unternehmen seine Schulden dauerhaft nicht mehr bezahlen kann. In diesem Fall kann ein gesetzlich geregeltes Insolvenzverfahren eröffnet werden.
Definition
Der Begriff Insolvenz beschreibt die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens: Es hat dauerhaft nicht genug Geld, um seine fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen. Das Gegenteil ist die Solvenz — ein solventes Unternehmen kann jederzeit alle Zahlungsverpflichtungen fristgerecht erfüllen.
Das Insolvenzverfahren ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Es gibt drei gesetzliche Gründe, die zur Eröffnung eines solchen Verfahrens führen können:
- § 17 InsO – Zahlungsunfähigkeit: Das Unternehmen hat seine Zahlungen eingestellt und kann fällige Schulden nicht mehr begleichen.
- § 19 InsO – Überschuldung: Bei juristischen Personen (z. B. einer GmbH) übersteigen die Schulden das vorhandene Vermögen.
- § 18 InsO – Drohende Zahlungsunfähigkeit: Das Unternehmen wird voraussichtlich künftig nicht mehr in der Lage sein, seine Zahlungspflichten zu erfüllen — dieser Grund gilt nur, wenn das Unternehmen selbst den Antrag stellt.
Die Ursachen einer Insolvenz können intern sein, etwa zu hohe Kosten, zu geringe Einnahmen oder eine zu hohe Verschuldung. Sie können aber auch extern entstehen, zum Beispiel wenn der Markt für die Produkte des Unternehmens wegbricht oder ein übermächtiger Wettbewerb das Unternehmen verdrängt.