Import

In Kürze

Import (auch: Einfuhr) bezeichnet den grenzüberschreitenden Bezug von Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland nach Deutschland. Zusammen mit dem Export bildet der Import den Außenhandel.

Definition

Der Begriff Import ist im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) geregelt. Er beschreibt, wenn inländische Unternehmen Güter oder Dienstleistungen aus Ländern außerhalb Deutschlands beziehen.

Wichtig: Werden Waren aus einem anderen EU-Land nach Deutschland eingeführt, spricht man nicht von Import, sondern vom Bezug oder Erwerb im EU-Binnenmarkt. Der Begriff „Import" gilt nur für Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern.

Es gibt zwei Formen des Imports:

  • Direkter Import: Das Unternehmen kauft direkt bei einem ausländischen Anbieter.
  • Indirekter Import: Der Einkauf erfolgt über einen Zwischenhändler, der die Ware aus dem Ausland beschafft – oft genutzt bei kleineren Mengen.

Jeder Warenimport unterliegt einer zollrechtlichen Einfuhrabfertigung – unabhängig davon, ob tatsächlich Zoll gezahlt werden muss. Unternehmen müssen dabei unter anderem prüfen:

  • Einfuhrbeschränkungen oder -verbote für bestimmte Länder oder Güter
  • Einfuhrabgaben wie Zoll, Einfuhrumsatzsteuer oder Verbrauchsteuern
  • Erforderliche Dokumente und Zollformalitäten
  • Besondere Vorschriften zur Marktfähigkeit (z. B. Menge, Qualität, Kennzeichnung)

Manche Waren dürfen in Deutschland nicht eingeführt oder vermarktet werden – zum Beispiel Lebensmittel, Textilien oder Arzneimittel mit verbotenen Inhaltsstoffen. Für andere Produkte gelten Kennzeichnungspflichten. Verbote bestehen außerdem für Produkte vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten, etwa bestimmte Lederwaren oder Elfenbein.